In dem Artikel beschreibe ich zwei wichtige Aspekte der Buchführung: das Kassenbuch und den Freistellungsbescheid. Um genauer in die Themen einzutauchen, verweise ich auf verschiedene Quellen.
Bei Ahoj führen wir Buchführung über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Sie wird in einer Excel-Tabelle geführt. In die Tabelle werden alle Geldflüsse aufgenommen, die durch die Vereinskasse gehen. Das betrifft natürlich auch alle Projekte, Mitgliederbeiträge, Spenden, sowie Vereinsausgaben.
Neben den Bank- und Kassenbeständen ist es wichtig, ein sogenanntes Anlageverzeichnis zu erstellen, mit allen Vermögensgegenständen des Vereins. Damit behalten alle den Überblick, was sich wo befindet. Die Cinepol-Inventur steht noch bei uns an 🙂 Durch den Kassenbericht überprüft der Vorstand (in erster Linie der Schatzmeister), ob die Mittel im Sinne der Vereinszwecke wirtschaftlich verwendet wurden und ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt und korrekt belegt sind. Falls ein Haushaltsplan für das kommende Jahr existiert, können die Abweichungen mit dem Budget abgeglichen werden.
Steuererklärung
Alle drei Jahre fordert uns das Finanzamt auf, eine Steuererklärung abzugeben. Damit wird die Gemeinnützigkeit des Vereins überprüft. Bei Verlust kann der Verein unter anderem keine Spenden mehr annehmen.
Die Erklärung, die eine Körperschaft bzw. ein Verein zur Prüfung der Steuerbegünstigung (z. B. Gemeinnützigkeit) abgeben muss, heißt „Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“. Der Vordruck wird für den gesamten Überprüfungszeitraum mit weiteren Unterlagen abgegeben.
Diese sind unter anderem:
– eine Kopie der aktuellen Satzung (falls Änderungen vorgenommen wurden)
– eine möglichst weitgehend aufgegliederte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der Überprüfungsjahre, getrennt nach den einzelnen Jahren und nach den Tätigkeitsbereichen: ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Ahoj bewegt sich zurzeit nur im idellen Bereich (Spenden, Mitgliedsbeiträge, allgemeine Zuschüsse, Erbschaften, Schenkungen) und Zwecksbetriebbereich ( Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, die dazu dienen, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen)
– eine Aufstellung über das Vermögen /der Kontostände (am 31.12. jeden Überprüfungsjahres)
– Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte (die jeweiligen Überprüfungsjahre betreffend)
– Protokolle der Mitgliederversammlungen (die jeweiligen Überprüfungsjahre betreffend)
– eine aktuelle Liste der Vorstandsmitglieder mit aktueller Anschrift.
Die gute Nachricht ist, dass erst bei Überschreitung von 35.000 EUR die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer anfallen und für die Umsatzsteuer die Grenze bei 17.500 EUR liegt. Die schlechte Nachricht ist, dass wir keine 35.000 EUR im Jahr einnehmen… noch nicht! 🙂
Für die weitere Lektüre empehle ich die von Oberfinanzdirektorin Niedersachsen, die alle Details zur Abgabe der Steuererklärung und zu Vereinsgrundlagen beinhaltet.
[pdf-embedder url=“http://www.ahojnachbarn.eu/wp-content/uploads/2016/03/Frage_Antwort_Katalog_Stand_Februar_2016_m_Anlagen.pdf“]
Noch wichtig zu erwähnen sind die Zuwendungsbestätigungen. Und ein paar Tipps, um bei den Finanzen dran zu bleiben. Darüber schreibe ich nächste Woche.
Unser Steuerrad-Treffen hat uns einige neue Gedanken gebracht. Darüber werden wir ebenfalls hier berichten. Also bleibt dran!
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