Diese müssen nicht abgesetzt werden, sie sind also steuerfrei.
Also nichts wie Spenden annehmen! Doch die Steuerersparnis gibt’s nur, wenn alles richtig gemacht wird. Sonst kann man im Nachhinein womöglich Probleme kriegen, z.B. dass das Finanzamt bei fehlenden Unterlagen es gar nicht als Spende anrechnet.
Spende erfolgt nur mit gültigem Freistellungsbescheid und Spendenbescheinigung.
Eine Spende wird durch eine Spendenbescheinigung quittiert, die vom Vorstand ausgefüllt und unterschrieben wird. Ein Formular dazu findet ihr auf der Webseite des Finanzamtes.
Anbei ein ausgefülltes Muster, welches bei Ahoj verwendet wird:
[pdf-embedder url=“http://www.ahojnachbarn.eu/wp-content/uploads/2016/03/Zuwendungsbescheingung_Muster_Ahoj-Nachbarn.pdf“]
Es werden meist 2 Exemplare ausgestellt: für den Spendengeber und für das Vereinsarchiv, welches der Schatzmeister aufbewahrt.
Spenden unterscheiden sich in ihrer Natur. Sie haben ein gleiches Merkmal: Eine Spende wird immer freiwillig, ohne jegliche Gegenleistung, geleistet und muss in den gemeinnützigen Bereich des Vereins fließen. Das einfachste Beispiel: Die Mitgliedsbeiträge – dies kann auch bei einer privaten Person von der Steuer abgesetzt werden.
Vergütungs- und Aufwandsspende
Es besteht die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit im Rahmen einer Tätigkeit dem Verein spenden zu können. Wenn jemand 20 Stunden eine Webseite gebastelt hat, kann er auf die Vergütung verzichten und dafür eine Spendenbescheinigung erhalten. Wichtig dabei ist, dass die genaue Vergütung noch vor Beginn der Tätigkeit im Verein schriftlich beschlossen wird. Die Höhe der Vergütung wird individuell im Verein festgelegt.In diesem Fall sollte mein bei der Spendenbescheinigung beim Satz “Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen” „Ja“ ankreuzen.Weitere Beispiele:
– ein Projektleiter verzichtet auf seine Übungsleitervergütung
– Vorstand/Kassenwart/Mitglied verzichtet auf die Vergütung bzw. Auslagenerstattung (Fahrt-, Telefon-, Porto-, Benzinkosten, etc.)
– ein Grafiker erstellt Vereinsflyer und verzichtet nachträglich auf die Vergütung.
KleinspendenregelungUm sich etwas Zeit zu sparen, kann man bei Spenden bis 200,00 EUR auch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank vorlegen. Dabei müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
– Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers
– der Betrag und der Buchungstag
– der steuerbegünstigte Zweck
– die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers
– Hinweis, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Also, ran an die Spenden 🙂